Die Erteilung einer Ausnahmebewilligung für die Unterschreitung des bundesrechtlichen Gewässerabstandes in einem dicht überbauten Gebiet ist zulässig, wenn der Hochwasserschutz gewährleistet ist und die Interessenabwägung zwischen Gewässerschutz und Siedlungsentwicklung nach innen korrekt erfolgt.
VGer ZG V 2023 20 vom 08.02.2024 (Abgewiesen)Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
Entscheide zur selben Frage
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Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.