Die teilweise Umnutzung eines Bauernhauses ausserhalb der Bauzone von Wohnen zu einer Privatschule wahrt die Identität der Baute im Sinne von Art. 42 RPV nicht, da eine Schulnutzung gegenüber der Wohnnutzung eine Nutzungsintensivierung mit wesentlich neuen Auswirkungen auf Nutzungsordnung, Erschliessung und Umwelt darstellt und daher…
VGer ZG V 2022 39 vom 08.07.2024 (Teilweise gutgeheissen)Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Entscheide zur selben Frage
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- BGer 1C_710/2025Die Erweiterung einer bestehenden Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone gilt gemäss Art. 24bis Abs. 3 RPG als standortgebunden, und die Vorinstanz verletzte kein Bundesrecht, indem sie die relative Standortgebundenheit bejahte und keine überwiegenden Interessen entgegenstehen sahen.
- VGer ZH VB.2025.00488In der Kernzone ist die kommunale Baubehörde verpflichtet, eine Abweichung von der Einschätzung des Fachbeirats Denkmalpflege mit triftigen Gründen zu begründen; unterlässt sie dies, kann das Rechtsmittelgericht den Einordnungsentscheid uneingeschränkt prüfen. Selbst ein verhältnismässig geringfügiger Gestaltungsmangel genügt, um eine…
- BGer 1C_706/2025Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ist abzuweisen, wenn eine Beschwerde inhaltlich wörtlich mit einer anderen Beschwerde übereinstimmt, die das Bundesgericht bereits mit einlässlicher Begründung als aussichtslos abgewiesen hat (Art. 64 Abs. 1 BGG).
Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.