Entscheid vom 08.07.2024 · Kanton ZG

VGer ZG V 2022 39

Teilweise gutgeheissen

Die teilweise Umnutzung eines Bauernhauses ausserhalb der Bauzone von Wohnen zu einer Privatschule wahrt die Identität der Baute im Sinne von Art. 42 RPV nicht, da eine Schulnutzung gegenüber der Wohnnutzung eine Nutzungsintensivierung mit wesentlich neuen Auswirkungen auf Nutzungsordnung, Erschliessung und Umwelt darstellt und daher…

VGer ZG V 2022 39 vom 08.07.2024 (Teilweise gutgeheissen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.