Entscheid vom 20.05.2014 · Kanton TG

VGer TG TVR-2018-22

Teilweise gutgeheissen

Das nachträgliche Baubewilligungsverfahren unterliegt der Offizialmaxime und ist von Amtes wegen einzuleiten und durchzuführen; der Rückzug eines auf Aufforderung der Baubehörde eingereichten nachträglichen Baugesuchs ist daher irrelevant und führt nicht zur Gegenstandslosigkeit des Verfahrens. Der Störer hat keine Herrschaft über das…

VGer TG TVR-2018-22 vom 20.05.2014 (Teilweise gutgeheissen)

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Weitere Entscheide dazu

Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.