Entscheid vom 22.10.2024 · Kanton GR

VGer GR R 2023 78

Abgewiesen

Studios, die ursprünglich als Gewerberäume bewilligt und trotz späterer Baubewilligung nie zulässigerweise in Wohnnutzung überführt wurden, stellen keine altrechtlichen Wohnungen im Sinne von Art. 10 ZWG dar und können nicht als Bezugsgrösse für die 30%ige Erweiterungsmöglichkeit nach Art. 11 Abs. 3 ZWG (a.F.) bzw. Art. 11 Abs. 2 ZWG…

VGer GR R 2023 78 vom 22.10.2024 (Abgewiesen)

Betroffenes Schutzgut

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.