Für den Bau einer Werkstrasse zur Erschliessung von Kiesabbaugebieten in der Landwirtschaftszone ist eine Ausnahmebewilligung ausserhalb der Bauzone erforderlich; Einsprachen und Beschwerden, welche die Legitimation der hoheitlich handelnden Behörden grundsätzlich in Frage stellen, stossen an verfahrensrechtliche Grenzen.
VGer SZ III 2023 32 vom 25.08.2023 (Besonderer Ausgang)Themenfeld
Betroffenes Schutzgut
Entscheide zur selben Frage
- BGer 1C_527/2025Ein Maschendrahtzaun im übergangsrechtlichen Gewässerraum der Bünz ist ohne Ausnahmebewilligung nach Art. 41c Abs. 1 GSchV unzulässig, und die angeordnete Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, selbst wenn eine künftige Nutzungsplanrevision den Gewässerraum reduzieren könnte.
- BGer 1C_725/2025Ein rechtskräftiger Abbruchbefehl für einen ohne Bewilligung sanierten Stall in der Landwirtschaftszone kann nicht in Wiedererwägung gezogen werden, wenn die beabsichtigte Nutzung (Schafhaltung und Remisierung) nicht als landwirtschaftlich notwendig im Sinne von Art. 16a Abs. 1 RPG qualifiziert wird und bestehende Alternativen…
- BGer 1C_39/2025Eine DAB+-Antenne ausserhalb der Bauzone ist nicht automatisch relativ standortgebunden, nur weil sie an bestehende Anlagen montiert wird. Vielmehr muss im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung nach Art. 24 RPG nachgewiesen werden, dass der Standort für die Erzielung einer konzessionsgerechten Versorgung besonders vorteilhaft ist…
- VGer BE 100 2024 44In einer Gemeinde mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 % liegt keine offensichtliche Rechtsumgehung des Zweitwohnungsverbots vor, wenn die Bauherrschaft ernsthafte Absichten zur Erstwohnungsnutzung glaubhaft macht und kein offensichtliches Überangebot an luxuriösen Erstwohnungen im betreffenden Marktsegment besteht; die…
- BGer 1C_754/2025Die Festlegung des Gewässerraums gemäss Art. 36a GSchG und Art. 41b GSchV ist bundesrechtskonform, wenn sie den natürlichen Funktionen der Gewässer dient und keine unverhältnismässige Eigentumsbeschränkung darstellt. Eine Anpassung der Gewässerraumbreite in dicht überbauten Gebieten setzt eine restriktive Auslegung dieses Begriffs voraus.
- VGer AG WBE.2025.377Eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde, die praktisch vollständig aus wortwörtlichen Wiederholungen von Vorbringen aus vorinstanzlichen Rechtsschriften besteht, genügt den gesetzlichen Begründungsanforderungen nach § 43 Abs. 2 VRPG nicht; auf sie ist nicht einzutreten. Dies gilt auch dann, wenn der Beschwerdeführer durch einen Anwalt…
Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.