Entscheid vom 16.11.2020 · Kanton SZ

VGer SZ III 2020 91

Abgewiesen

Bei der Bewilligung eines öffentlichen Freizeit- und Gastronomieprojekts (Seemattpark) in einer Zone für öffentliche Bauten und Anlagen am Lauerzersee, das vollständig im Gewässerschutzbereich Au liegt, hat der Regierungsrat die Einsprachen der Nachbarn betreffend Pfahlfundation und Gewässerschutz zu Recht geprüft; ein separates…

VGer SZ III 2020 91 vom 16.11.2020 (Abgewiesen)

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.