Die Erweiterung eines Einfamilienhauses um ein Kellergeschoss innerhalb der Wohnzone W1 und eines Gestaltungsplanperimeters ist zonenkonform, wenn Geschosszahl, Ausnützungsziffer (AZ 0.2) und Einordnungsanforderungen gewahrt bleiben; für die Unterschreitung des Waldabstandes durch die Unterkellerung kann eine Ausnahmebewilligung erteilt…
VGer SZ III 2020 164 vom 27.01.2021 (Besonderer Ausgang)Themenfeld
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.