Entscheid vom 29.08.2019 · Kanton SZ

VGer SZ III 2019 52

Abgewiesen

Die Erteilung der gewässerschutzrechtlichen Ausnahmebewilligung für eine Pfahlfundation durch das kantonale Amt für Umweltschutz noch während eines hängigen Beschwerdeverfahrens ist prozessual zulässig; der rechnerische Nachweis der Durchflusskapazität des Grundwassers muss spätestens im Zeitpunkt der Baubewilligung vorliegen und kann…

VGer SZ III 2019 52 vom 29.08.2019 (Abgewiesen)

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.