Off-Airport-Parkierungsanlagen sind als dem Flughafen dienend zu qualifizieren und deshalb nur in den am wenigsten immissionsempfindlichen Bauzonen zulässig; in einer primär dem Wohnen dienenden Wohnzone mit Empfindlichkeitsstufe II sind sie nicht zonenkonform.
BRG ZH BRGE IV Nrn. 0041-0042/2022 vom 03.06.2021 (Abgewiesen)Themenfeld
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Entscheide zur selben Frage
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- VGer ZH VB.2025.00294Lärmemissionen einer neuen ortsfesten Anlage müssen unabhängig von der Einhaltung der Planungswerte nach dem Vorsorgeprinzip (Art. 11 Abs. 2 USG) so weit begrenzt werden, als dies technisch, betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist; eingeschränkte Betriebszeiten können dabei genügen. Zwei Pools auf demselben Grundstück, die…
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Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.