Art. 15 Abs. 4 RPG ist auf Umzonungen innerhalb der Bauzone nicht anwendbar, da die Bestimmung ausschliesslich die Neuzuweisung von Land in eine Bauzone regelt. Ein Gestaltungsplan hat gemäss § 83 PBG nur die Erschliessung innerhalb seines Perimeters zu ordnen.
BRG ZH BRGE IV Nr. 0002/2018 vom 11.01.2018 (Abgewiesen)Themenfeld
Planungsanlass
Angerufene Bestimmungen
Entscheide zur selben Frage
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- BGer 1C_47/2025Die Ausweisung einer Gartenfläche auf einer Parzelle im Rahmen der Zonenanpassung zur Redimensionierung einer überdimensionierten Bauzone ist rechtmässig, wenn sie auf einem öffentlichen Interesse (Art. 15 Abs. 2 RPG) beruht, verhältnismässig ist und die betroffenen privaten Interessen angemessen berücksichtigt.
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Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.