Entscheid vom 21.05.2021 · Kanton ZH

BRG ZH BRGE I Nr. 0082/2021

Besonderer Ausgang

Auf den Rekurs einer national tätigen Umweltorganisation ist einzutreten, wenn die Baubewilligung für eine Umnutzung, Aufstockung und den Umbau eines Kaufhauses als Bundesaufgabe nach Art. 12 Abs. 1 NHG qualifiziert; der Rekurs eines Anwohners ohne rechtsgültiges Zustellungsbegehren nach § 315 PBG ist nicht einzutreten.

BRG ZH BRGE I Nr. 0082/2021 vom 21.05.2021 (Besonderer Ausgang)
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Entscheide zur selben Frage

  1. BGer 1C_39/202504.09.2026 · GutgeheissenEine DAB+-Antenne ausserhalb der Bauzone ist nicht automatisch relativ standortgebunden, nur weil sie an bestehende Anlagen montiert wird. Vielmehr muss im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung nach Art. 24 RPG nachgewiesen werden, dass der Standort für die Erzielung einer konzessionsgerechten Versorgung besonders vorteilhaft ist…
  2. BGer 1C_535/202501.09.2026 · AbgewiesenDie Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind bundesrechtskonform. Bei adaptiven Mobilfunkanlagen, die nach dem Worst-Case-Szenario bewilligt werden, ist eine Echtzeitüberwachung nicht erforderlich, und Reflexionen müssen nur berücksichtigt werden, wenn sie im konkreten Fall zu einer Überschreitung der Grenzwerte führen können.
  3. BGer 1C_174/202627.08.2026 · AbgewiesenDie Qualifikation von Baukörpern als bauliche Einheit im Rahmen von Gebäudelänge und Grenzabstand ist eine Frage der Gesamtwürdigung, wobei konstruktive, funktionelle und optische Kriterien massgebend sind. Die vorinstanzliche Beurteilung ist nur auf Willkür zu prüfen.
  4. VGer ZH VB.2025.0043527.08.2026 · Teilweise gutgeheissenDer vorgeschriebene Wohnanteil ist geschossweise in den Vollgeschossen zu realisieren; privilegierte (nicht anrechenbare) Dachgeschossflächen können jedoch zur Kompensation des Wohnanteils herangezogen werden, sofern das betroffene Dachgeschoss solche Flächen aufweist.
  5. BGer 1C_19/202524.08.2026 · AbgewiesenBei Mobilfunkanlagen innerhalb der Bauzone ist weder ein Bedürfnisnachweis noch eine Standortgebundenheit oder eine umfassende Interessenabwägung mit Prüfung von Alternativstandorten erforderlich, sofern keine ISOS-geschützten Bauten beeinträchtigt werden. Elektrosensibilität rechtfertigt keine über die NISV hinausgehenden…
  6. BGer 1C_31/202624.08.2026 · AbgewiesenDie vom METAS empfohlenen Messmethoden für adaptive Mobilfunkanlagen sind zwecktauglich, und die in der NISV festgelegten Immissions- und Anlagegrenzwerte sind rechtskonform. Eine Abweichung von der gefestigten Rechtsprechung ist nicht begründet.

Weitere Entscheide dazu

Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 02.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.