Entscheid vom 10.01.2022 · Kanton LU

KGer LU 7H 20 222

Abgewiesen

Eine Zwischennutzung im Sinn von § 37 Abs. 1 lit. c PBG liegt nicht vor, wenn ein Eigentümer ohne Baubewilligung eigenmächtig bauliche Veränderungen vornimmt und sich im Nachhinein auf diesen Ausnahmetatbestand beruft; der Sinn und Zweck der Bestimmung besteht in der einstweiligen Duldung einer abweichenden Nutzung bestehender Gebäude…

KGer LU 7H 20 222 vom 10.01.2022 (Abgewiesen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.