Entscheid vom 14.06.2018 · Kanton BE

VGer BE 100 2018 242

Besonderer Ausgang

Die Einsprachebefugnis bei einem Baubewilligungsverfahren (Umbau Bauernhäuser mit weiteren Vorhaben) bildete den zentralen Verfahrensgegenstand vor dem Verwaltungsgericht des Kantons Bern.

VGer BE 100 2018 242 vom 14.06.2018 (Besonderer Ausgang)

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  1. BGer 1C_527/202517.09.2026 · AbgewiesenEin Maschendrahtzaun im übergangsrechtlichen Gewässerraum der Bünz ist ohne Ausnahmebewilligung nach Art. 41c Abs. 1 GSchV unzulässig, und die angeordnete Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, selbst wenn eine künftige Nutzungsplanrevision den Gewässerraum reduzieren könnte.
  2. BGer 1C_250/202614.09.2026 · GutgeheissenDie Rekurslegitimation des Schweizer Heimatschutzes (SHS) nach Art. 12 NHG ist zu bejahen, wenn eine Bundesaufgabe vorliegt, insbesondere bei Ausnahmebewilligungen im Gewässerraum. Der Thurgauer Heimatschutz (THS) ist jedenfalls legitimiert, Beeinträchtigungen umliegender Schutzobjekte geltend zu machen.
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  4. VGer BE 100 2025 5210.09.2026 · AbgewiesenWird durch ein Bauvorhaben nicht die Anzahl der Anschlussstellen an öffentliche Strassen erhöht, sondern lediglich die Benutzung eines bestehenden Strassenanschlusses auf einer Nachbarparzelle gesteigert, so liegt kein zweiter Strassenanschluss für die Bauparzelle vor; erforderlich ist jedoch eine erweiterte Strassenanschlussbewilligung…
  5. VGer BE 100 2025 8310.09.2026 · GutgeheissenBeim nachträglichen Baubewilligungsverfahren nach Art. 46 BauG sind baupolizeiliche Wiederherstellungsmassnahmen und das nachträgliche Baugesuch gesamthaft und gleichzeitig zu beurteilen; eine Wiederherstellungsanordnung, die einen zentralen Aspekt der Zonenkonformität des Baugesuchs vorwegnimmt, kann nicht selbständig aufrechterhalten…
  6. VGer BE 100 2023 33004.09.2026 · AbgewiesenBauten und Anlagen in einer bundesrechtlich geschützten Moorlandschaft (Art. 78 Abs. 5 BV, Art. 23d NHG) sind nur zulässig, wenn sie als blosser Unterhalt oder Erneuerung rechtmässig erstellter Anlagen qualifizieren; Neubauten und Erweiterungen, die den Besitzstand sprengen, können nicht nachträglich bewilligt werden und sind auf…

Weitere Entscheide dazu

Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.