Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern beurteilt eine Beschwerde betreffend die nachträgliche Baubewilligung für eine Weidebarriere sowie die Anordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands.
VGer BE 100 2018 189 vom 24.05.2018 (Besonderer Ausgang)Themenfeld
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
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Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.