Bestimmung · 1 Entscheide

Ziff. 65 Anh. 1 NISV

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Entscheide zu Ziff. 65 Anh. 1 NISV

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  1. BGer 1C_590/202306.01.2025 · AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in der Wohnzone ist rechtmässig, wenn die Anlagegrenzwerte gemäss NISV eingehalten werden und die Bewilligung auf dem Standortdatenblatt basiert. Eine Planungspflicht für Mobilfunkanlagen oder eine Interessenabwägung besteht innerhalb der Bauzone nicht.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.