Entscheide zu Ziff. 63 Abs. 2 Anhang 1 NISV
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- VGer ZH VB.2022.00344Die Regelung des Korrekturfaktors für adaptive Mobilfunkantennen in der NISV (Bundesverordnung) genügt den Anforderungen an die Normstufe. Adaptive Antennen strahlen zielgerichteter und erzeugen eine insgesamt tiefere Strahlenbelastung; ihre Privilegierung durch den Korrekturfaktor ist nachvollziehbar und mit übergeordnetem Recht…
- VGer ZH VB.2022.00242Der Korrekturfaktor für adaptive Mobilfunkantennen mit 8 oder mehr Sub-Arrays (Ziff. 63 Abs. 2 Anhang 1 NISV, seit 2022) ist rechtmässig. Trotz möglicher kurzfristiger Leistungsspitzen bleibt der vorsorgliche Gesundheitsschutz gewahrt, da die über 6 Minuten gemittelte Sendeleistung die bewilligte Sendeleistung nicht überschreiten darf…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.