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Ziff. 62 Abs. 3 Anhang 1 NISV

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Entscheide zu Ziff. 62 Abs. 3 Anhang 1 NISV

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  1. BGer 1C_542/202121.09.2023 · AbgewiesenDie Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV sind bundesrechtskonform. Abnahmemessungen bei adaptiven Mobilfunkantennen sind gestützt auf die technischen Berichte des METAS und die Erläuterungen des BAFU möglich. Die QS-Systeme der Mobilfunkbetreiberinnen können die Einhaltung der Grenzwerte hinreichend gewährleisten.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.