Bestimmung · 1 Entscheid

Ziff. 5.1 BZO

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Entscheide zu Ziff. 5.1 BZO

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  1. BRG ZH BRGE III Nrn. 0139-0140/202201.03.2018 · AbgewiesenDer Gewerbebegriff in einer kommunalen Bau- und Zonenordnung ist weit auszulegen und umfasst auch Dienstleistungsbetriebe und Büronutzungen, sofern diese dauernd gewerblich genutzt werden. Die Auslegung der Gemeinde ist massgebend, sofern sie plausibel und stichhaltig begründet ist.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.