Bestimmung · 1 Entscheide

Ziff. 211 Abs. 3 lit. a Anhang 4 GSchV

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Entscheide zu Ziff. 211 Abs. 3 lit. a Anhang 4 GSchV

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  1. BGer 1C_258/201522.03.2016 · AbgewiesenDas Bundesgericht bestätigt die vorweggenommene Interessenabwägung des Gesetzgebers: Der Schutz potenziell nutzbarer Grundwasservorkommen im Gewässerschutzbereich Au hat Vorrang vor dem Kiesabbau, selbst wenn kein aktueller Bedarf für die Trinkwassernutzung besteht.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.