Bestimmung · 1 Entscheid

VGr VB.2007.00472

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Entscheide zu VGr VB.2007.00472

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  1. BRG ZH BRGE IV Nr. 0025/202506.03.2025 · AbgewiesenDie Vermietung von drei Zimmern eines Einfamilienhauses über die Plattform Airbnb stellt in der Wohnzone keine baurechtlich beachtliche Nutzungsänderung dar, wenn die damit verbundenen Immissionen mit jenen einer regulären Wohnnutzung vergleichbar sind und keine andere baurechtliche Nutzungskategorie berührt wird.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.