Bestimmung · 1 Entscheid

VGr VB.2002.00206

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Entscheide zu VGr VB.2002.00206

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  1. BRG ZH BRGE III Nr. 0127/202428.08.2024 · RückweisungDie Anschlusspflicht an die öffentliche Kanalisation (Art. 11 GSchG) setzt Zumutbarkeit voraus; eine Anschlusskosten von rund 100% über der kostengünstigeren Weiterführung einer funktionierenden KLARA übersteigen die Zumutbarkeitsgrenze und erfordern eine umfassende Interessenabwägung unter Einbezug aller Alternativen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.