Entscheide zu UVPV
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BRG ZH BRK: auszug-brge-iii-nrn--0196-0197-2022-vom-23--november-2022Die Festsetzung eines kantonalen Gestaltungsplans für ein Kiesabbaugebiet ist rechtmässig, wenn die Richtplangrundlage besteht und die Interessenabwägung auf Stufe Gestaltungsplan die massgeblichen privaten und öffentlichen Interessen (inkl. Immissionsschutz, UVP) ausreichend berücksichtigt.
- BRG ZH BRGE III Nr. 0134/2022Eine Baubewilligung für ein Einkaufszentrum mit aufgesetzten Wohnnutzungen ist zur Neubeurteilung zurückzuweisen, wenn der Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) zur lenkungswirksamen Parkgebühr keine substanzielle Begründung enthält und sich lediglich pauschal auf ältere Bundesgerichtsurteile stützt.
- BRG ZH BRGE III Nr. 0011/2018Wenn im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens die Frage offen geblieben ist, ob die Voraussetzungen für eine erneute Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gegeben sind, hat die Baudirektion dies zu prüfen; bei Unterlassung ist der Rekurs gutzuheissen und die Sache zur Sachverhaltsabklärung und allfälligen UVP-Durchführung zurückzuweisen.
- BGer 1C_7/2012Ein Abbauvorhaben mit einem Volumen von 7'200 m³ in einer Abbauzone nahe dem Siedlungsgebiet erfordert ein Sondernutzungsplanverfahren, da nur dieses eine umfassende Interessenabwägung und die Festlegung von Abbauplan, Rekultivierung und Endgestaltung ermöglicht. Ein Ausnahmebewilligungsverfahren genügt nicht.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.