Bestimmung · 1 Entscheid

USG Art. 59a

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an.

Entscheide
1
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
0 %
Korpusmittel
27 %

Entscheide zu USG Art. 59a

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. BRG ZH BRGE IV Nr. 0048/202009.04.2020 · AbgewiesenDie Auferlegung von 60% der Einsatz- und Sanierungskosten nach einem Heizölunfall (Erdreichkontamination) durch die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich (GVZ) ist rechtmässig, wenn der Schadensverursacher die Verhaltenshaftung trägt und die Kostenteilung mit dem öffentlichen Interesse an der Sanierung übereinstimmt.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.