Bestimmung · 1 Entscheid

NISV Art. 3

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an.

Entscheide
1
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
100 %
Korpusmittel
27 %

Entscheide zu NISV Art. 3

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  1. BRG ZH BRGE II Nr. 0204/202001.12.2020 · Teilweise gutgeheissenBei Mobilfunkantennen mit adaptiven Antennen sind Abnahmemessungen an allen Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN) anzuordnen, an denen der Anlagegrenzwert zu mehr als 80% ausgeschöpft wird – nicht nur an ausgewählten. Werden in der Baubewilligung einzelne OMEN zu Unrecht ausgelassen, ist dieser Mangel durch Nebenbestimmung zu heilen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.