Bestimmung · 2 Entscheide

NISV Anhang 1 Ziff. 63

2 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
2
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
50 %
Korpusmittel
27 %

Entscheide zu NISV Anhang 1 Ziff. 63

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. VGer ZH VB.2021.0040727.01.2022 · GutgeheissenBei der Berechnung des massgebenden Einwirkungsorts für die NISV-Anlagegrenzwerte ist die Gebäudedämpfung des Gebäudes, in dem der Ort liegt, nicht anzurechnen; für Holzbalkendecken besteht nach BAFU-Vollzugshilfe eine Gebäudedämpfung von 0 dB, was zur Folge hat, dass die Anlage den Grenzwert am relevanten Ort überschreiten kann.
  2. VGer ZH VB.2021.0039722.12.2021 · AbgewiesenEine im vorinstanzlichen Verfahren erfolgte Gehörsverletzung (Nichtgewährung des Replikrechts zu einer nachgereichten Stellungnahme) kann im Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgericht geheilt werden, wenn die betroffene Partei Gelegenheit hatte, sich vor dem Verwaltungsgericht vollumfänglich zu äussern.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.