Bestimmung · 1 Entscheid

NISV Anh. 1 Ziff. 64 lit. b

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Entscheide zu NISV Anh. 1 Ziff. 64 lit. b

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  1. AppGer BS VD.2019.13614.10.2020 · AbgewiesenEine Mobilfunkanlage in der Wohnzone ist zonenkonform, wenn sie in einer unmittelbaren funktionellen Beziehung zum Standortgebäude steht; die in der NISV vorgeschriebenen Anlagegrenzwerte gelten pro Anlage und sind ohne Berücksichtigung der Messunsicherheit zu beurteilen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.