Entscheide zu NHG Art. 6
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BRG ZH BRGE IV Nr. 0012/2024Eine Baubewilligung für eine Photovoltaikanlage auf einem Gebäude im ISOS-Gebiet mit Erhaltungsziel A ist zur weiteren Abklärung zurückzuweisen, wenn das Ausmass der Beeinträchtigung des national geschützten Ortsbilds (inkl. Präjudizwirkung) nicht hinreichend ermittelt wurde und die Frage, ob eine Bundesaufgabe nach NHG Art. 2 vorliegt,…
- BRG ZH BRGE III Nr. 0133/2022Die Festsetzung des Kantonalen Inventars der Landschaftsschutzobjekte (KILO) mit Entlassung eines Landschaftsschutzobjekts aus dem Vorgängerinventar (Inventar 80) ist nicht aufzuheben, wenn die Baudirektion die Schutzwürdigkeit und überkommale Bedeutung des Objekts nachvollziehbar verneint hat.
- BRG ZH BRGE IV Nr. 0129/2021Der kantonale Gestaltungsplan 'Campus T', Winterthur, ist zur Überarbeitung zurückzuweisen, wenn bestimmte Parameter der im Gestaltungsplanperimeter liegenden Grundstücke (ISOS-Schutzobjekte, Ortsbildperimeter) nicht hinreichend berücksichtigt wurden und die Auswirkungen auf die betroffenen Grundeigentümer nicht vollständig abgeklärt…
- BRG ZH BRK: entscheidauszug-brge-i-nrn--0095-0099-2020-vom-21--august-2020Rekurse gegen den kantonalen Gestaltungsplan 'Seilbahn Stettbach-Zoo Zürich' sind abzuweisen, wenn das Verkehrsgutachten die Modalsplitverschiebung (Verlagerung MIV auf ÖV) hinreichend begründet und die Auswirkungen auf Schutzobjekte (BLN, ISOS, Landschaft) im Rahmen der Interessenabwägung des kantonalen Gestaltungsplanverfahrens…
- BRG ZH BRGE I Nr. 0095/2017Der kantonale Gestaltungsplan 'Kinderspital Zürich, Lengg' ist nicht aufzuheben, wenn das ISOS-Schutzobjekt (Lengg/Zürich) bei der Interessenabwägung im Gestaltungsplanverfahren hinreichend berücksichtigt wurde und die Einordnung des Kinderspitalneubaus in die Ortsbildschutzanforderungen nicht beanstandet werden kann.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.