Entscheide zu kantonales Strassenrecht
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- VGer ZH VB.2021.00337Strassenanstösser, die durch eine Verschiebung von Veloparkplätzen nicht in legitimationsbegründender Weise betroffen sind, haben kein Rekursrecht; auf einen entsprechenden Rekurs ist nicht einzutreten. Die Koordinationspflicht zwischen gleichzeitig beschlossenen funktionellen Verkehrsanordnungen und baulichen Massnahmen entfällt, wenn…
- VGer ZH VB.2021.00222Das Verwaltungsgericht überprüft Verkehrsanordnungen zurückhaltend und nur auf Rechtsfehler; die wechselseitige Anbringung von Strassenparkfeldern als Verkehrsberuhigungsmassnahme ist nicht zu beanstanden, wenn sie geeignet ist, die Verkehrsberuhigung zu erreichen, ohne Privatgrundstücke unangemessen zu beeinträchtigen oder…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.