Bestimmung · 1 Entscheid

kantonaler Richtplan Pt. 3.2.2

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Entscheide zu kantonaler Richtplan Pt. 3.2.2

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  1. BRG ZH BRK: auszug-r4-2021-00163-164-128.04.2022 · GutgeheissenDie Umzonung von Landwirtschaftsgebiet in eine Erholungszone in der Nutzungsplanung ist richtplanwidrig, wenn die Fläche von rund 10,5 ha offensichtlich keine untergeordnete Abweichung vom kantonalen Richtplan darstellt und die Voraussetzungen einer zulässigen Richtplandurchstossung nicht nachgewiesen sind.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.