Bestimmung · 2 Entscheide

GVZ-Gesetz ZH

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Entscheide zu GVZ-Gesetz ZH

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  1. BRG ZH BRGE IV Nr. 0048/202009.04.2020 · AbgewiesenDie Auferlegung von 60% der Einsatz- und Sanierungskosten nach einem Heizölunfall (Erdreichkontamination) durch die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich (GVZ) ist rechtmässig, wenn der Schadensverursacher die Verhaltenshaftung trägt und die Kostenteilung mit dem öffentlichen Interesse an der Sanierung übereinstimmt.
  2. BRG ZH BRGE IV Nr. 0036/201911.04.2019 · RückweisungBei der Berechnung des Brandschadens durch die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich (GVZ) sind Baunebenkosten und Umgebungskosten in vollem Umfang (ohne altersbedingten Abzug) zu berücksichtigen, da es sich dabei um keine altergängigen Wertanteile handelt.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.