Bestimmung · 1 Entscheid

DTF 143 IV 357

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Entscheide zu DTF 143 IV 357

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  1. BGer 1C_51/201930.01.2019 · NichteintretenAuf eine Beschwerde gegen ein Urteil zu einer amtlichen Liegenschaftsschätzung ist nicht einzutreten, wenn die Beschwerdeführerin die gesetzliche Begründungspflicht verletzt und sich nicht sachgerecht mit dem angefochtenen Entscheid auseinandersetzt.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.