Bestimmung · 1 Entscheid

BGE 141 I 253

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Entscheide zu BGE 141 I 253

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  1. VGer SG B 2023/25801.07.2024 · NichteintretenEine kommunale Baukommission ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist nicht befugt, im eigenen Namen Beschwerde zu erheben; zur Beschwerdeerhebung für die Gemeinde ist ausschliesslich der Gemeinderat legitimiert. Auf die Beschwerde der Baukommission ist nicht einzutreten.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.