Bestimmung · 1 Entscheid

BGE 136 I 49

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Entscheide zu BGE 136 I 49

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  1. BGer 1C_223/201903.05.2019 · NichteintretenAuf eine Beschwerde gegen die Verweigerung einer unentgeltlichen Rechtsvertretung im Nutzungsplanungsbeschwerdeverfahren ist nicht einzutreten, wenn die Beschwerdeschrift den Formerfordernissen von Art. 42 Abs. 2 BGG offensichtlich nicht genügt und die Beschwerdeführenden nicht aufzeigen, inwiefern das angefochtene Urteil Recht verletzt.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.