Bestimmung · 1 Entscheid

BGE 135 II 209 Erw. 5.1

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Entscheide zu BGE 135 II 209 Erw. 5.1

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  1. VGer AG WBE.2024.7211.06.2024 · AbgewiesenEine Ausnahmebewilligung von kommunalen Nutzungsvorschriften (§ 67 Abs. 1 BauG) setzt kumulativ die Vereinbarkeit mit dem öffentlichen Wohl und das Vorliegen ausserordentlicher Verhältnisse oder eines Härtefalls voraus; generelle wirtschaftliche Gründe wie Marktsättigung oder Wohnraummangel, die jeder Grundeigentümer in der betreffenden…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.