Bestimmung · 1 Entscheid

BGE 133 II 249 E. 1.1

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Entscheide zu BGE 133 II 249 E. 1.1

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  1. BGer 1C_506/202215.11.2022 · NichteintretenAuf eine Beschwerde gegen eine Baubewilligung (Erschliessung) ist nicht einzutreten, wenn der Beschwerdeführer die gesetzliche Begründungspflicht verletzt und sich nicht sachgerecht mit dem angefochtenen Entscheid auseinandersetzt.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.