Bestimmung · 1 Entscheid

BGE 132 II 21 Erw. 6.4

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Entscheide zu BGE 132 II 21 Erw. 6.4

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  1. VGer AG WBE.2024.4611.06.2024 · AbgewiesenEine Ovalbahn, die 78–81 cm höher als bewilligt erstellt wurde und dadurch einen Hochwasserschutz von HQ 300 statt des zugelassenen HQ 10 aufweist, ist in einer Spezialzone (Art. 18 RPG) ausserhalb der Bauzone nicht nachträglich bewilligungsfähig; die eigenmächtige Terrainerhöhung um rund 4'900 m3 ohne kantonale Zustimmung (Art. 25 Abs.…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.