Entscheide zu BGE 128 II 168
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- VGer SO VWBES.2024.154Wer ausserhalb des Einspracheperimeters einer projektierten Mobilfunkanlage wohnt, ist zur Beschwerde nicht legitimiert. Eine gelegentliche Hauswarttätigkeit von wenigen Stunden pro Monat begründet keinen ständigen Arbeitsplatz im Sinne der NISV und vermag die Beschwerdelegitimation nicht herzuleiten.
- VGer BE 100 2024 57Mieter einer Wohnung innerhalb des Einspracheradius einer Mobilfunkanlage sind zur Baubaubeschwerde nur legitimiert, wenn sie dort tatsächlich wohnen oder arbeiten; unregelmässige Aufenthalte ohne Wohnsitz im massgeblichen Zeitpunkt begründen keine genügende spezifische Beziehungsnähe.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.