Entscheide zu BGE 100 Ia 32
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BRG ZH BRGE IV Nr. 0039/2025Ein Gebäudeschaden durch ins Innere gedrungenes Niederschlagswasser gilt nur dann als versicherter Überschwemmungsschaden gemäss § 19 Ziff. 3 GebVG, wenn das Wasser oberflächlich (über Terrain) ins Gebäude eingedrungen ist; unterirdisch eingedrungenes Wasser ist nicht versichert. Unabhängig davon schliesst § 20 Ziff. 3 GebVG die…
- BRG ZH BRGE IV Nr. 0020/2018Voraussehbarkeit und Verhinderbarkeit im Sinne von § 20 Ziff. 3 GebVG sind kumulative Voraussetzungen des Deckungsausschlusses bei Elementarschäden; Hauseigentümer müssen Wetterberichte zur Kenntnis nehmen und Sonnenstoren vor Beginn eines angekündigten Unwetters einziehen.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.