Bestimmung · 1 Entscheid

BAFU-Vollzugshilfe zur NISV

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Entscheide zu BAFU-Vollzugshilfe zur NISV

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  1. VGer ZH VB.2021.0040727.01.2022 · GutgeheissenBei der Berechnung des massgebenden Einwirkungsorts für die NISV-Anlagegrenzwerte ist die Gebäudedämpfung des Gebäudes, in dem der Ort liegt, nicht anzurechnen; für Holzbalkendecken besteht nach BAFU-Vollzugshilfe eine Gebäudedämpfung von 0 dB, was zur Folge hat, dass die Anlage den Grenzwert am relevanten Ort überschreiten kann.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.