Entscheide zu Art. 98 Abs. 4 ZGB
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer ZH VB.2025.00747Eine Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Heirat ist zu erteilen, wenn die zivilrechtlich erforderlichen Dokumente vorliegen, keine Scheinehe erstellt ist und nach der Eheschliessung ein Anspruch auf Aufenthalt besteht. Lässt die Aktenlage keine abschliessende Beurteilung zu, ist die Sache zur Sachverhaltsabklärung an die…
- VGer ZH VB.2025.00658Eine Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Heirat ist zu erteilen, wenn die Indizien für eine Scheinehe nicht klar und konkret genug sind, um im Rahmen einer summarischen Beurteilung auf rechtsmissbräuchliches Verhalten schliessen zu können. Ein blosser Scheineheverdacht genügt nicht zur Verweigerung der Bewilligung.
- VGer ZH VB.2025.00132Eine Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Heirat setzt voraus, dass beide Verlobten über ein rechtmässiges Aufenthaltsrecht in der Schweiz verfügen; fehlt dieses beim Verlobten, fällt die Erteilung bereits deshalb ausser Betracht. Zudem ist die Bewilligung zu verweigern, wenn zahlreiche Indizien auf eine Scheinehe hindeuten.
- VGer ZH VB.2024.00770Eine Kurzaufenthaltsbewilligung zur Ehevorbereitung ist zu verweigern, wenn erhebliche Indizien für eine Scheinehe vorliegen und die Zulassungsvoraussetzungen nach der Heirat nicht offensichtlich erfüllt wären. Die Beweislast für eine echte Beziehung liegt beim Gesuchsteller.
- VGer ZH VB.2024.00679Ein hängiges zivilrechtliches Ehevorbereitungsverfahren ist keine zwingende Voraussetzung für die Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zur Ehevorbereitung, sofern der Ehewille anderweitig hinreichend nachgewiesen ist und der Eheschluss in absehbarer Zeit erwartet werden kann. Das Migrationsamt verletzt das rechtliche Gehör, wenn…
- VGer ZH VB.2024.00537Eine Kurzaufenthaltsbewilligung zur Ehevorbereitung ist zu verweigern, wenn die zivilrechtlich erforderlichen Dokumente nicht in absehbarer Zeit beschafft werden können und Indizien auf eine geplante Scheinehe hinweisen. Der Antragsteller hat den Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens und allfällige Scheineheermittlungen im Ausland…
- VGer ZH VB.2024.00231Eine Kurzaufenthaltsbewilligung zur Ehevorbereitung ist zu erteilen, wenn keine klaren und konkreten Indizien für eine Scheinehe vorliegen; im Zweifelsfall überwiegt das Recht auf Ehe. Entscheidend ist allein der Ehewille der Verlobten, nicht deren Motive oder die Qualität ihrer Beziehung.
- VGer ZH VB.2024.00689Eine Kurzaufenthaltsbewilligung zur Ehevorbereitung setzt voraus, dass nach der Heirat der Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung klar erscheint; hat die ausländische Person einen Widerrufsgrund nach Art. 63 AIG gesetzt (Verurteilung zu längerfristiger Freiheitsstrafe), überwiegen die privaten Interessen das öffentliche…
- VGer ZH VB.2023.00518Einer rechtskräftig weggewiesenen Asylsuchenden ist eine Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Eheschliessung zu erteilen, wenn keine klaren und konkreten Indizien für eine Scheinehe vorliegen, der künftige Aufenthaltsanspruch nach Heirat offensichtlich erscheint und der Eheschluss absehbar ist. Im Zweifelsfall ist die…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.