Entscheide zu Art. 98 Abs. 1 VRP
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer SG B 2025/116Eine Projektänderung mit Erweiterung der Tiefgarage löst keine neue strassenbaupolizeiliche Bewilligungspflicht aus, wenn der Mehrverkehr geringfügig ist und keine bauliche Anpassung der Zufahrt erfolgt. Eine Auflage, die die Vermietung von Tiefgaragenparkplätzen an Dritte verbietet, ist ohne gesetzliche Grundlage unzulässig.
- VGer SG B 2024/147Das Verwaltungsgericht regelt die Kosten- und Entschädigungsfolgen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nach Aufhebung durch das Bundesgericht und auferlegt die Kosten den unterlegenen Beschwerdeführern.
- VGer SG B 2017/71Nach Gutheissung einer Beschwerde durch das Bundesgericht und Rückweisung zur Neuverlegung der Kosten der kantonalen Verfahren sind die amtlichen Kosten den unterlegenen Beschwerdeführern aufzuerlegen. Eine nicht anwaltlich vertretene Umweltorganisation hat trotz vollumfänglichen Obsiegens keinen Anspruch auf Parteientschädigung, da ihr…
- VGer SG B 2017/9Nach Rückweisung durch das Bundesgericht setzt das Verwaltungsgericht die Parteientschädigung zugunsten der Stiftung WWF Schweiz für das verwaltungsgerichtliche Beschwerdeverfahren auf Fr. 3'640.-- fest. Da die Beschwerdegegnerin mehrwertsteuerpflichtig ist, kann sie die Vorsteuer in Abzug bringen, weshalb die Mehrwertsteuer nicht…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.