Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 97 PBG

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Entscheide
2
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Entscheide zu Art. 97 PBG

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  1. VGer SG B 2025/3815.01.2026 · AbgewiesenEine Stützmauer, die nie formell bewilligt wurde, kann nicht im Rahmen der Bestandes- und Erweiterungsgarantie (Art. 109 PBG) angepasst werden. Änderungen an einer nicht bewilligten Stützmauer unterliegen der Baubewilligungspflicht, und eine Teilbewilligung ist bei räumlich zusammenhängenden Vorhaben unzulässig.
  2. VGer SG B 2020/6528.04.2021 · GutgeheissenEine Stützmauer unterliegt denselben Grenzabstandsvorschriften wie eine Böschung, da sie gleichartige Beeinträchtigungen für das Nachbargrundstück verursacht. Der reglementarisch vorgeschriebene Grenzabstand von 0,5 Metern (Art. 7 Abs. 3 BauR) ist auch bei Stützmauern einzuhalten.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.