Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 96 Abs. 1 VRPG

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Entscheide zu Art. 96 Abs. 1 VRPG

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  1. VGer BE 100 2024 21920.02.2025 · AbgewiesenEine Abparzellierung, die im Baubewilligungsverfahren aus den zugestellten Plänen erkennbar war und bei der die Gesuchstellerin ohne Weiteres hätte rügen können, stellt keinen Revisionsgrund im Sinne von Art. 95 Abs. 1 Bst. b VRPG dar, da die Revision nicht dazu dient, im ordentlichen Verfahren Versäumtes nachzuholen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.