Entscheide zu Art. 95 KRG
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- VGer GR R 2021 38Wer in der Landwirtschaftszone ohne Baubewilligung im Stallteil bauliche Massnahmen vornimmt, die einer Wohnnutzung Vorschub leisten, handelt bösgläubig; die Anordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig und der Einwand des guten Glaubens ist ausgeschlossen. Eine Busse von CHF 1'500.-- ist bei mittlerem…
- VGer GR R 2020 11Die Frage, ob eine erstellte Einfriedung die Abstandsvorschriften gemäss Art. 76 Abs. 4 KRG tatsächlich einhält, ist nicht im Baubewilligungsverfahren, sondern im Rahmen der Bauabnahme zu klären. Einsprachekosten dürfen Einsprechenden nach Art. 96 Abs. 2 KRG nur auferlegt werden, wenn die Einsprache offensichtlich unzulässig oder…
- VGer GR R 2017 68Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei einer Alphütte ausserhalb der Bauzone ist unverhältnismässig, wenn die Gemeinde im gleichen Alpgebiet in zahlreichen vergleichbaren Fällen Abweichungen von den Gestaltungsrichtlinien toleriert hat; in einem solchen Fall ist eine Duldungsverfügung zu erlassen und dem Eigentümer…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.