Entscheide zu Art. 95 ff. BGG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_663/2025Die Beschwerde genügt den Begründungsanforderungen nach Art. 42 Abs. 2 BGG nicht, weshalb auf sie nicht einzutreten ist.
- BGer 1C_689/2023Die Beschwerde gegen die Verweigerung einer Ausnahmebewilligung für eine Sitzplatzerweiterung ausserhalb der Bauzone wird mangels hinreichender Begründung nicht behandelt.
- BGer 1C_403/2021Die Beschwerde genügt den gesetzlichen Formerfordernissen nicht, weshalb auf sie nicht eingetreten wird. Eine teilweise Änderung und Erweiterung ausserhalb der Bauzone nach Art. 24c RPG setzt voraus, dass die Identität der Baute oder Anlage in den wesentlichen Zügen gewahrt bleibt.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.