Bestimmung · 4 Entscheide

Art. 95 Abs. 3 VRP

4 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
4
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
25 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu Art. 95 Abs. 3 VRP

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. VGer SG B 2024/12931.03.2025 · Teilweise gutgeheissenDie Baubewilligungsbehörde darf nicht über ein Grundstück eines Dritten (hier: Terrainabgrabung auf Grundstück 0005_) verfügen, das nicht Gegenstand des Baugesuchs ist, ohne den Eigentümer anzuhören oder ein separates Verfahren einzuleiten.
  2. VGer SG B 2023/10904.07.2024 · RückweisungFür die Bestimmung des referendumspflichtigen Schwellenwerts bei kommunalen Grundstücksveräusserungen ist der objektive Marktwert massgebend, nicht eine veraltete amtliche Steuerwerttaxation. Eine Vorinstanz, die eine Rechtsverweigerungsbeschwerde wegen Verletzung des Finanzreferendumsrechts ausschliesslich als aufsichtsrechtliche…
  3. VGer SG B 2021/21625.10.2021 · Besonderer AusgangNach Gutheissung einer Beschwerde durch das Bundesgericht sind die Kosten und Entschädigungen der kantonalen Verfahren dem Verfahrensausgang entsprechend neu zu verlegen; die obsiegende Partei hat Anspruch auf Rückerstattung der Kostenvorschüsse sowie auf ausseramtliche Entschädigung.
  4. VGer SG B 2017/7103.04.2017 · Besonderer AusgangNach Gutheissung einer Beschwerde durch das Bundesgericht und Rückweisung zur Neuverlegung der Kosten der kantonalen Verfahren sind die amtlichen Kosten den unterlegenen Beschwerdeführern aufzuerlegen. Eine nicht anwaltlich vertretene Umweltorganisation hat trotz vollumfänglichen Obsiegens keinen Anspruch auf Parteientschädigung, da ihr…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.