Entscheide zu Art. 95 Abs. 1 VRP/SG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VRK SG I/2-2021/19Die Grundgebühr für Abwasser und Kehricht ist pro Wohneinheit zu entrichten; eine blosse Plombierung der Küchenwasserzufuhr beseitigt die Wohneinheitseigenschaft nicht, solange die Wohnungen kurzfristig wieder genutzt werden könnten und über Bäder sowie Toiletten an die Kanalisation angeschlossen sind.
- VGer SG B 2018/240Wer eine öffentliche Strasse übermässig beansprucht und dadurch Schäden verursacht, ist nach Art. 18 Abs. 1 StrG (SG) zur Schadensbehebung oder zum Kostenersatz verpflichtet; bereits behobene Schäden dürfen jedoch nicht nochmals in Rechnung gestellt werden.
- VGer SG B 2018/75Bei Abschreibung eines Rekursverfahrens infolge Gegenstandslosigkeit durch Rückzug des Baugesuchs sind die Kosten der Gesuchstellerin aufzuerlegen; die zugesprochene ausseramtliche Parteientschädigung kann vom Verwaltungsgericht nur auf Ermessensmissbrauch, nicht auf Angemessenheit überprüft werden.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.