Entscheide zu Art. 94 KRG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_170/2025Ein Zwischenentscheid über die fehlende Bewilligungsfähigkeit von Bauten ausserhalb der Bauzone ist im Kanton Graubünden nicht selbständig anfechtbar, wenn das Verfahren erst mit dem Entscheid über die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands abgeschlossen wird.
- VGer GR R 2023 32Wer als Baurechtsnehmer eine Natursteinböschung ohne Baubewilligung auf eine benachbarte Baurechtsparzelle erstellt oder deren baurechtswidrigen Zustand durch spätere Zustimmung perpetuiert, ist passivlegitimierter Adressat einer Wiederherstellungsverfügung, auch wenn Dritte an der Ausführung mitbeteiligt waren. Auf Vertrauensschutz…
- VGer GR R 2022 38Die dauerhafte Nutzung einer Parzelle im übrigen Gemeindegebiet als Materialdepot ist baubewilligungspflichtig und mangels Standortgebundenheit nach Art. 24 lit. a RPG nicht bewilligungsfähig; die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes ist verhältnismässig, wenn das öffentliche Interesse an der Einhaltung der baurechtlichen…
- VGer GR R 2022 77Die dauerhafte Nutzung einer Parzelle im übrigen Gemeindegebiet (Nichtbaugebiet) als Materialdepot und Umschlagsplatz ist baubewilligungspflichtig und mangels Standortgebundenheit nicht nach Art. 24 RPG bewilligungsfähig; der kombinierte Feststellungs- und Wiederherstellungsentscheid ist aus prozessökonomischen Gründen zulässig, wenn…
- BGer 1C_187/2022Die Wiederherstellungsverfügung bei nicht vollendeten Bauten ist verhältnismässig, wenn die zeitnahe Realisierung eines neuen Bauvorhabens unwahrscheinlich ist, insbesondere mangels gesicherter Finanzierung. Die Prüfung der Bewilligungsfähigkeit eines neuen Projekts ist im Wiederherstellungsverfahren nicht obligatorisch.
- VGer GR R 2021 38Wer in der Landwirtschaftszone ohne Baubewilligung im Stallteil bauliche Massnahmen vornimmt, die einer Wohnnutzung Vorschub leisten, handelt bösgläubig; die Anordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig und der Einwand des guten Glaubens ist ausgeschlossen. Eine Busse von CHF 1'500.-- ist bei mittlerem…
- VGer GR R 2020 11Die Frage, ob eine erstellte Einfriedung die Abstandsvorschriften gemäss Art. 76 Abs. 4 KRG tatsächlich einhält, ist nicht im Baubewilligungsverfahren, sondern im Rahmen der Bauabnahme zu klären. Einsprachekosten dürfen Einsprechenden nach Art. 96 Abs. 2 KRG nur auferlegt werden, wenn die Einsprache offensichtlich unzulässig oder…
- VGer GR R 2018 102Die Erteilung einer Baubewilligung für einen Ersatzneubau in einer historischen Dorfkernzone setzt eine vertiefte fachliche Auseinandersetzung mit der architektonischen Qualität und der ortstypischen Verankerung des Projekts voraus; blosse allgemeine Aussagen ohne sachliche Begründung genügen nicht. Eine Baubewilligung, welche die…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.