Entscheide zu Art. 92 Abs. 2 KRG
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- BGer 1C_151/2019Eine Baubewilligung erlöscht bei Nichteinhaltung der Bauvollendungsfrist, sofern keine ausserordentlichen Umstände vorliegen. Wirtschaftliche Gründe rechtfertigen keine Fristerstreckung, insbesondere wenn überwiegende öffentliche Interessen (z. B. Zweitwohnungsgesetz) entgegenstehen.
- VGer GR R 2018 34Seitenwände einer Sitzplatzüberdachung, die im Baugesuchsformular und in den Plänen nicht aufgeführt waren, werden von der erteilten Baubewilligung nicht erfasst; ohne Näherbaurecht gilt gegenüber dem Nachbargrundstück der gesetzliche Grenzabstand, und eine nachträglich beantragte Bewilligung ist zu verweigern.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.