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Art. 91 Abs. 3 KRG/GR

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Entscheide zu Art. 91 Abs. 3 KRG/GR

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  1. BGer 1C_187/202228.02.2023 · AbgewiesenDie Wiederherstellungsverfügung bei nicht vollendeten Bauten ist verhältnismässig, wenn die zeitnahe Realisierung eines neuen Bauvorhabens unwahrscheinlich ist, insbesondere mangels gesicherter Finanzierung. Die Prüfung der Bewilligungsfähigkeit eines neuen Projekts ist im Wiederherstellungsverfahren nicht obligatorisch.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.